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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hurler Webdesign

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mathias Hurler, Hurler Webdesign, Untermagerbein 30, 86751 Mönchsdeggingen (nachfolgend „Dienstleister“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten auch, soweit der Dienstleister unter einer seiner Marken auftritt, insbesondere unter der Marke „Webkulisse“.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Dienstleister keine Verträge auf Grundlage dieser AGB.
  3. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Dienstleisters in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail oder durch Unterschrift.
  2. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und den darin in Bezug genommenen Unterlagen (zum Beispiel Konzept oder Leistungsbeschreibung). Widersprechen sich Angebot und AGB, hat das Angebot Vorrang.
  3. Der Dienstleister darf zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte einsetzen, insbesondere Hosting-Anbieter, Domain-Registrare und freie Mitarbeiter.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister alle Unterlagen, die für die Erstellung der Website gemäß Angebot und Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Videos und Audiodateien.
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Dienstleister zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
  3. Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der mit dem Dienstleister abgesprochenen Form. Fehlen konkrete Absprachen, stellt er sie elektronisch in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung.
  4. Legt der Dienstleister Entwürfe oder Zwischenstände zur Prüfung vor, gibt der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen eine Rückmeldung. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern.
  5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand wird nach § 7 Nr. 3 berechnet. Weitergehende Rechte des Dienstleisters, insbesondere nach §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.
  6. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Website und deren Rechtmäßigkeit verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligungslösung für Cookies und Dienste Dritter. Das gilt auch, wenn der Dienstleister hierfür technische Vorlagen oder Platzhalter einbindet.

§ 4 Nutzungsrechte

  1. Der Dienstleister räumt dem Auftraggeber an der erstellten Website das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website im Internet öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a UrhG) und sie zu vervielfältigen, soweit dies für ihren Betrieb erforderlich ist. Dies umfasst auch den Betrieb bei einem Hosting-Anbieter nach Wahl des Auftraggebers sowie die Pflege und Wartung durch Dritte.
  2. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
  3. Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Website oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Inhalte) in gedruckter Form oder auf anderen Websites, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters in Textform und sind gesondert zu vergüten.
  4. Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Website, insbesondere die Aktualisierung von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische Änderungen, darf der Auftraggeber selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte ohne Zustimmung des Dienstleisters vornehmen. Änderungen und Bearbeitungen der grafischen Gestaltung der Website bedürfen dagegen der Zustimmung des Dienstleisters.
  5. Rechte des Dienstleisters an Methoden, Vorlagen, Programmteilen, Bausteinen und sonstigen Werkzeugen, die er unabhängig vom jeweiligen Auftrag entwickelt hat oder projektübergreifend einsetzt, bleiben unberührt. Soweit sie Bestandteil der Website sind, erhält der Auftraggeber daran ein Nutzungsrecht im Umfang von Nr. 1. Der Dienstleister darf sie auch für andere Kunden verwenden.
  6. Setzt der Dienstleister Software oder Inhalte Dritter ein (zum Beispiel Open-Source-Bibliotheken, Plugins, Schriftarten oder Bilder aus Bilddatenbanken), gelten hierfür die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Kosten für kostenpflichtige Lizenzen trägt der Auftraggeber, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Herausgabe von Daten und Quellcode

  1. Der Dienstleister stellt dem Auftraggeber die Zugangsdaten zu den Bereichen zur Verfügung, die für die Pflege der Inhalte vorgesehen sind, zum Beispiel einen Redaktionszugang zum Content-Management-System (CMS).
  2. Quellcode und Projektdateien (zum Beispiel Entwicklungs- und Designdateien) schuldet der Dienstleister nur, wenn ihre Herausgabe im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, ist die Herausgabe gesondert zu vergüten.
  3. Wechselt der Auftraggeber den Hosting-Anbieter oder endet ein Hosting-Vertrag mit dem Dienstleister, übergibt der Dienstleister auf Anforderung eine lauffähige Fassung der Website und die gespeicherten Inhalte in einem gängigen Format. Der Aufwand hierfür wird nach § 7 Nr. 3 berechnet.
  4. Gefahr und Kosten der Übermittlung von Datenträgern, Dateien und Daten trägt der Auftraggeber.

§ 6 Urhebervermerk und Referenzen

  1. Der Dienstleister ist berechtigt, im Footer aller Seiten der Website einen Hinweis auf seine Urheberschaft anzubringen, zum Beispiel „Design by Webkulisse“, verbunden mit einem Link auf seine Website bzw. die Website der Marke, unter der er beauftragt wurde. Der Link darf mit dem Attribut „nofollow“ gekennzeichnet werden.
  2. Zusätzlich wird im Impressum der Website auf die Erstellung durch den Dienstleister hingewiesen, ebenfalls mit einem Link auf dessen Website.
  3. Der Auftraggeber entfernt oder verändert diese Hinweise nicht ohne Zustimmung des Dienstleisters.
  4. Der Auftraggeber gestattet dem Dienstleister, seinen Namen, sein Logo sowie Screenshots der Website und einen Link darauf zu Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, in sozialen Medien und in Angeboten. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
  5. Zitate oder Bewertungen des Auftraggebers (Testimonials) verwendet der Dienstleister nur mit dessen gesonderter Zustimmung.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Vergütung ist nach dem im Angebot festgelegten Zahlungsplan fällig, zum Beispiel als Anzahlung bei Auftragserteilung, als Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt und als Schlusszahlung nach Abnahme. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  3. Leistungen nach Aufwand werden zu dem im Angebot genannten Stundensatz berechnet; ist dort keiner genannt, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Dienstleisters. Abgerechnet wird im 15-Minuten-Takt.
  4. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Dienstleister für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht vom Dienstleister zu vertretende Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung nach Nr. 3 verlangen. Absehbaren Mehraufwand kündigt er dem Auftraggeber vorher in Textform an.
  5. Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, ersetzt der Auftraggeber gegen Vorlage der Belege.
  6. Sind zur Auftragserfüllung Fremdleistungen erforderlich (zum Beispiel Lizenzen, Bildrechte oder Übersetzungen), legt der Dienstleister dem Auftraggeber eine Aufstellung zur Freigabe vor. Schließt der Dienstleister Verträge über freigegebene Fremdleistungen im eigenen Namen ab, erstattet ihm der Auftraggeber die damit verbundenen Kosten.
  7. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf der Dienstleister seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einstellen. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Die gesetzlichen Ansprüche bei Zahlungsverzug, insbesondere nach § 288 BGB, bleiben unberührt.

§ 8 Abnahme, Korrekturen und Mängelansprüche

  1. Nach Fertigstellung teilt der Dienstleister dies dem Auftraggeber in Textform mit und stellt ihm die Website zur Abnahme bereit, zum Beispiel auf einer Testumgebung.
  2. Der Auftraggeber prüft die Website und erklärt innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung entweder die Abnahme oder übermittelt eine konsolidierte, nachvollziehbare Liste von Korrekturen.
  3. Im Preis ist die im Angebot genannte Anzahl an Korrekturschleifen enthalten, mangels Angabe eine. Eine Korrekturschleife umfasst eine konsolidierte Korrekturliste und deren Umsetzung. Weitere Korrekturschleifen werden nach § 7 Nr. 3 berechnet.
  4. Die Beseitigung von Mängeln, also von Abweichungen von der vereinbarten Leistung, ist von der Begrenzung nach Nr. 3 nicht erfasst. Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, sind keine Mängel.
  5. Nach Umsetzung der Korrekturen stellt der Dienstleister die Website erneut zur Abnahme bereit; Nr. 2 gilt entsprechend. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
  6. Übermittelt der Auftraggeber innerhalb der Frist nach Nr. 2 weder eine Korrekturliste noch eine Verweigerung der Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Sie gilt ferner als abgenommen, wenn sie auf Wunsch des Auftraggebers veröffentlicht wird und dieser nicht zuvor in Textform Mängel gerügt hat.
  7. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer Garantie; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
  8. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Fehler auf Änderungen beruht, die der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte an der Website, dem CMS oder der Serverumgebung vorgenommen haben, zum Beispiel durch eigene Updates, Erweiterungen oder eigenen Programmcode.

§ 9 Haftung

  1. Der Dienstleister haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalte und Sachaussagen über dessen Produkte, Leistungen oder Unternehmen. Er ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder.
  2. Der Dienstleister erstellt die Website so, dass sie in den zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der Browser Chrome, Firefox, Safari und Edge auf Desktop- und Mobilgeräten vollständig dargestellt wird und funktioniert. Die Unterstützung älterer Browserversionen schuldet er nur, wenn sie vereinbart ist. Für Beeinträchtigungen durch spätere technische Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden (zum Beispiel neue Browserversionen oder Änderungen an der Serverumgebung durch Dritte), haftet er nicht, soweit er nicht die Wartung nach § 11 übernommen hat.
  3. Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Dienstleister der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  5. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  6. Für den Verlust von Daten haftet der Dienstleister nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zu ihrer Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Ist die Datensicherung nach dem Vertrag Aufgabe des Dienstleisters, gilt diese Einschränkung nicht.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.

§ 10 Hosting

  1. Übernimmt der Dienstleister das Hosting, richtet sich der Leistungsumfang (zum Beispiel Speicherplatz, E-Mail-Postfächer und Datensicherungen) nach dem Angebot. Der Dienstleister kann hierfür Server und Rechenzentren Dritter einsetzen.
  2. Eine bestimmte Verfügbarkeit schuldet der Dienstleister nur, wenn sie im Angebot vereinbart ist. Notwendige Wartungsarbeiten kündigt er nach Möglichkeit vorher an und führt sie möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.
  3. Datensicherungen erstellt der Dienstleister in dem im Angebot vereinbarten Umfang. Im Übrigen ist der Auftraggeber für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
  4. Der Auftraggeber darf über das Hosting keine rechtswidrigen Inhalte speichern oder veröffentlichen. Erhält der Dienstleister konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte, darf er diese vorübergehend sperren; er informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.
  5. Nach Ende des Hosting-Vertrags gibt der Dienstleister die Daten des Auftraggebers gemäß § 5 Nr. 3 heraus, sofern der Auftraggeber dies spätestens 30 Tage nach Vertragsende anfordert. Danach darf der Dienstleister die Daten löschen.

§ 11 Wartung

  1. Übernimmt der Dienstleister die Wartung, umfasst diese die im Angebot genannten Leistungen, zum Beispiel Updates des CMS, von Erweiterungen und Softwareabhängigkeiten sowie die Überwachung auf Sicherheitsprobleme.
  2. Nicht umfasst sind, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, inhaltliche Änderungen, neue Funktionen, Anpassungen an geänderte rechtliche Anforderungen sowie die Beseitigung von Fehlern, die auf Änderungen des Auftraggebers oder Dritter beruhen. Solche Leistungen werden nach § 7 Nr. 3 berechnet.
  3. Updates können im Einzelfall zu Einschränkungen führen, etwa wenn Erweiterungen Dritter nicht mehr kompatibel sind. Der Dienstleister beseitigt solche Folgen im Rahmen der Wartung, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

§ 12 Domains

  1. Bei der Registrierung von Domains wird der Dienstleister lediglich als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Vergabestelle bzw. dem Registrar tätig. Inhaber der Domain wird der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ergänzend gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, bei .de-Domains die der DENIC eG.
  2. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Vergabe und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine beantragte Domain zugeteilt wird. Für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain, insbesondere dafür, dass sie keine Marken-, Namens- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt, haftet der Dienstleister nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat.
  3. Nach Beendigung der Domainverwaltung gibt der Dienstleister die Domain auf Wunsch des Auftraggebers frei, zum Beispiel durch Mitteilung des Auth-Codes, sofern alle fälligen Forderungen aus der Domainverwaltung beglichen sind.

§ 13 Datenschutz

  1. Soweit der Dienstleister im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere beim Hosting, bei der Wartung oder beim Betrieb von Kontaktformularen, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  2. Die Pflichten des Auftraggebers als Verantwortlicher, insbesondere nach § 3 Nr. 6, bleiben unberührt.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

  1. Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag über die Erstellung einer Website vor deren Fertigstellung, richten sich die Folgen nach § 648 BGB.
  2. Verträge über Hosting und Wartung laufen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Dienstleisters. Der Dienstleister ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: September 2026